Korrekturbitten des GBA im September 2019
Berlin: (hib/MWO) Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) hat im September 2019 nicht unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe und auch nicht ohne Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe bei Medien um Korrekturen von Berichterstattungen ersuchen lassen. Das teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/20518) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/19964) mit. Diese war eine Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/7472.