BMJV-Korrekturbitten
Berlin: (hib/MWO) Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat im September 2019 nicht unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe und auch nicht ohne Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe bei Medien um Korrekturen von Berichterstattungen ersuchen lassen. Das schreibt die Bundesregierung in der Antwort (19/20454(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/19903(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Diese war eine Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/7472(Dokument, öffnet ein neues Fenster). Weiter schreibt die Bundesregierung, das BMJV gebe lediglich in Einzelfällen einem Medium dann einen Hinweis, wenn vom Ministerium veröffentlichte Informationen oder diese betreffenden Angaben objektiv unzutreffend wiedergegeben sind und es einen Hinweis für geeignet und angemessen erachtet. Eine Verpflichtung zur Erfassung dieser Hinweise bestehe nicht, und eine solche umfassende Dokumentation sei auch nicht durchgeführt worden.