Sperrung der Rheintalbahn im Jahr 2019
Berlin: (hib/HAU) Nach Kenntnis der Bundesregierung sind durch Sperrungen der Rheintalbahn im Jahr 2019 „keine relevanten Umsatzausfälle“ entstanden. Sowohl die planmäßigen Instandhaltungsfenster, die Instandhaltungskorridore als auch die gemäß Vorgaben der Nutzungsbedingungen vorgesehenen Bauarbeiten würden zwischen dem Infrastrukturbetreiber und den Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) langfristig abgestimmt und fahrplanseitig berücksichtigt, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (19/19796) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/19284).