Hintergründe des Bahnunfalls bei Auggen
Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung informiert in ihrer Antwort (19/19991) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/19288) über die Hintergründe des Bahnunfalls auf der Rheintalstrecke bei Auggen (Baden-Württemberg) am 2. April 2020. Nach Auskunft der Deutschen Bahn AG (DB AG) sei bei dem Unfall bei Auggen ein Brückenelement der im Rückbau befindlichen Straßenüberführung „Fischerpfad“ auf die Gleise gestürzt und mit einem Güterzug der „rollenden Landstraße“ kollidiert, heißt es in der Antwort. Zum Zeitpunkt des Unfalls hätten keine Arbeiten an der Brücke stattgefunden. Zur Aufklärung, warum das gesicherte Brückenelement herabgestürzt ist, fänden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft statt.
Das gefährliche Ereignis sei als schwerer Unfall eingestuft und Untersuchungen durch die Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchungen (BEU) eingeleitet worden. Die DB AG habe bereits umfängliche Unterlagen zugeliefert, schreibt die Regierung. Nach Auskunft der BEU sei die alte Straßenüberführung für den Rückbau vorbereitet und Freischnittmaßnahmen vorgenommen worden. Aktuellen Erkenntnissen zufolge sei der Brückenüberbau mit einer Kippsicherung versehen worden.
Nach Auskunft der DB AG seien aufgrund der Kürze der Sperrung nach dem Unfall in Auggen bei der DB Cargo AG „weder betriebliche, noch wirtschaftlich signifikante Effekte eingetreten“, heißt es in der Antwort. Auch für die DB Fernverkehr AG habe die Sperrung keine signifikanten Auswirkungen auf die Umsätze gehabt. In Abstimmung mit der DB Regio AG sei am Tag des Unfalls ein Ersatzverkehr (Basel - Schliengen mit Regionalverkehr, Schliengen - Müllheim mit Schienenersatzverkehr, Müllheim - Freiburg mit Regionalverkehr) etabliert worden, schreibt die Bundesregierung.