Mobiles Arbeiten in der Bundesverwaltung
Berlin: (hib/STO) Um Fragen im Zusammenhang mit mobilem Arbeiten in der Bundesverwaltung geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/20330) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/19940). Wie die Bundesregierung darin ausführt, haben die Beschäftigten „beim mobilen Arbeiten eine erhöhte eigene Verantwortung, die Regelungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie des Datenschutzes zu beachten“. Deshalb würden sie „durch die Dienststelle vor Inanspruchnahme des mobilen Arbeitens hinreichend sensibilisiert und beraten, zum Beispiel durch entsprechende Informationen in den einschlägigen Dienstvereinbarungen, Informationsmaterial, zu unterzeichnende Belehrungen oder Schulungen“.