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08.07.2020 Inneres und Heimat — Unterrichtung — hib 733/2020

Beschränkung von Fernmeldegeheimnis

Berlin: (hib/STO) Im Jahr 2018 haben das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), der Bundesnachrichtendienst (BND) und der Militärischen Abschirmdienst (MAD) nach Genehmigung durch die sogenannte „G 10-Kommission“ insgesamt 222 Individualmaßnahmen zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses vorgenommen und damit 54 weniger als im Jahr davor. Das geht aus einer Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (19/20376) hervor. Danach erfolgten nach Genehmigung der G 10-Kommission im ersten Halbjahr 2018 insgesamt 106 Beschränkungsmaßnahmen in Einzelfällen und im zweiten Halbjahr 116. Der Schwerpunkt der Verfahren lag den Angaben zufolge bei der Aufklärung im islamistischen Bereich.

Wie in der Vorlage weiter ausgeführt wird, entfielen auf das BfV 83 Einzelmaßnahmen im ersten und 99 Einzelmaßnahmen im zweiten Halbjahr 2018. Davon seien im ersten Halbjahr 23 neu beziehungsweise erneut begonnen und 60 aus dem Jahr 2017 fortgeführt worden. Im zweiten Halbjahr waren es laut Unterrichtung 41 neu beziehungsweise erneut begonnene und 58 aus dem ersten Halbjahr 2018 fortgeführte Maßnahmen.

Die Tätigkeit des BND betrafen 2018 im ersten Halbjahr 18 Anordnungen, von denen 14 aus dem Vorjahr übernommen wurden, wie es in dem Bericht ferner heißt. Im zweiten Halbjahr 2018 waren es danach 15 Anordnungen, von denen 14 aus der ersten Jahreshälfte übernommen wurden.

Seitens des MAD wurden den Angaben zufolge „im ersten Halbjahr 2018 fünf Maßnahmen realisiert, davon drei aus dem Vorberichtszeitraum übernommene und zwei neu durchgeführte Maßnahmen“. Im zweiten Halbjahr führte der MAD laut Vorlage zwei Einzelmaßnahmen durch, davon eine aus dem ersten Halbjahr 2018 übernommene und eine Neumaßnahme.

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