+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

+++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++ Archiv +++

08.07.2020 Recht und Verbraucherschutz — Antwort — hib 734/2020

Äußerungen zu „veralteten Rollenbildern“

Berlin: (hib/MWO) Die Bundesregierung hat zu einer Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion (19/20087) zu Äußerungen des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz bezüglich „veralteter Rollenbilder“ Stellung genommen. In ihrer Antwort (19/20575) schreibt sie, als „veraltete Rollenbilder“ sehe die Bundesregierung solche an, die in ihrer Verallgemeinerung nicht mehr mit der heutigen Lebensrealität in Deutschland übereinstimmen würden. Das Gegenstück zu „veralteten Rollenbildern“ sei nicht ein „modernes Rollenbild“, sondern ein Umfeld, in dem alle Menschen, unabhängig von ihrem Geschlecht, gleiche Verwirklichungschancen haben. Gleichberechtigte Teilhabe dürfe niemandem aufgrund der Geschlechtszugehörigkeit durch äußere Umstände erschwert oder gar verwehrt sein. Deshalb fördere der Staat die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirke auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. Dies betreffe beispielsweise auch die Förderung von Frauen in Führungspositionen. Ob die Corona-Krise dazu geführt hat, dass veraltete Rollenbilder zementiert wurden, könne erst im Nachgang zur Krise abschließend beantwortet werden. Dem vorzubeugen, sei die Bundesregierung jedoch verpflichtet.

Marginalspalte