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08.07.2020 Finanzen — Antrag — hib 734/2020

Konsequenzen aus dem Zeitungssterben

Berlin: (hib/HLE) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will Konsequenzen aus dem Zeitungssterben in Deutschland ziehen und unabhängigen Non-Profit-Journalismus stärker fördern. In einem Antrag der Fraktion (19/20790) heißt es, bei der anstehenden Reform der Abgabenordnung solle der Katalog der gemeinnützigen Zwecke um den Zweck des gewinnzweckfreien Journalismus erweitert werden.

In der Begründung des Antrages heißt es, mittlerweile habe sich die Erkenntnis durchgesetzt,dass das zunehmende Zeitungssterben gerade im lokalen Bereich ein Problem darstelle. Die Auflagenzahlen von Tageszeitungen seien seit Anfang der 1990er Jahre stark rückläufig. Verkauften die Verlage 1991 in Deutschland insgesamt noch 27 Millionen Exemplare täglich, so seien es 2019 nur noch 13,5 Millionen Exemplare gewesen. Eine zunehmende Medienkonzentration gebe Anlass zur Sorge: Die zehn größten Verlagsgruppen vereinigten mittlerweile über 60 Prozent der Tagespresse auf sich.

Der Bundesregierung wird vorgeworfen, diesen Entwicklungen weitgehend ratlos gegenüber zu stehen. Pläne für eine Absenkung des Arbeitgeberbeitrag zur Rentenversicherung für Zustellerinnen und Zusteller seien zurecht verworfen worden. Stattdessen seien im Bundeshaushalt 2020 Mittel in Höhe von rund 40 Millionen Euro für die Förderung der Zustellung von Zeitungen und Anzeigenblättern bereitgestellt worden.

Eine direkte staatliche Förderung des freien Journalismus verbietet sich nach Ansicht der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. „Dessen Glaubwürdigkeit hängt in hohem Maße von seiner Unabhängigkeit und Staatsferne ab“, heißt es in dem Antrag. Medienvielfalt zu fördern und zugleich durch die Eröffnung privater Finanzierungsmöglichkeiten Staatsferne zu gewährleisten, sei daher naheliegend. Non-Profit-Journalismus als gemeinnützig anzuerkennen würde bedeuten, bisher brachliegende Finanzierungsquellen, insbesondere aus dem Stiftungsbereich, für kostenintensiven Lokal- und Investigativjournalismus zu eröffnen.

In dem Antrag werden allerdings Einschränkungen für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit genannt. Wirtschaftliche Bedürftigkeit wäre demnach genauso wenig ein hinreichendes Kriterium wie etwa eine Verpflichtung zur Einhaltung des Pressekodex: „Letzteres scheint allerdings als zusätzliche Voraussetzung für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit durchaus geeignet, wenn vermieden werden soll, dass auch solche Medien in den Genuss der steuerlichen Vorteile kommen können, die sich anerkannten Branchenstandards nicht verpflichtet sehen“, schreiben die Abgeordneten.

Befürchtungen, dass sich nach der vorgeschlagenen Gesetzesänderung vor allem rechtspopulistische Medien als gemeinnützig anerkennen lassen könnten, halten die Abgeordneten für unbegründet: „Gerade rechtspopulistische Medien sind erkenntlich schon heute nicht auf das Gemeinnützigkeitsprinzip angewiesen, sondern finanzieren sich durch intransparente Spenden reicher Privatiers. Tatsächlich sind gerade im Onlinebereich rechte Publikationen, die der demokratischen Grundordnung teils offen feindselig gegenüberstehen, fast die einzigen Bürgermedien, die keine Probleme haben, ihre Arbeit zu finanzieren“ heißt es in dem Antrag.

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