Fünf Hinweisgebersysteme in den Ländern
Berlin: (hib/HLE) Die Bundesländer haben dem Bundesministerium für Finanzen fünf sogenannte Hinweisgebersysteme nach dem Geldwäschegesetz gemeldet, mittels derer Hinweise zu potentiellen oder tatsächlichen Verstößen gegen dieses Gesetz gemeldet werden können. Dies berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/20698) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/20081). Aufgrund der Angaben aus einer Befragung unter den Ländern wird angegeben, dass auch die anonyme Erreichbarkeit der Aufsichtsbehörden gewährleistet sei. Weiter heißt es in der Antwort, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im vergangenen Jahr insgesamt 74 Hinweise mit geldwäscherechtlichen Sachverhalten erreichten. Im Jahr zuvor seien es 22 Hinweise gewesen.