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08.07.2020 Auswärtiges — Antwort — hib 735/2020

Zuwendungspraxis im Auswärtigen Amt

Berlin: (hib/AHE) Im Zuständigkeitsbereich des Auswärtigen Amtes beläuft sich die Zahl der abgeschlossenen Verwendungsnachweisprüfungen für das Jahr 2019 auf insgesamt 1933, während 240 solcher Prüfungen noch offen sind. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/20526) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion hervor (19/19299). Für die Jahre 2015 bis 2018 sind den Angaben zufolge ebenfalls noch Verwendungsnachweisprüfungen im zwei- und dreistelligen Bereich offen. Nach Schätzung eines unabhängigen, externen Beraters werde die Abarbeitung der Rückstände knapp 18,5 Personenjahre betragen - also 18,5 Vollzeitarbeitskräfte über ein Jahr beziehungsweise 9,75 Vollzeitarbeitskräfte über zwei Jahre etc. Im Bundesverwaltungsamt (BVA) seien derzeit in Stuttgart 3,77 Vollzeitarbeitskräfte (Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter) mit dem Abbau des Rückstaus bei der Projektförderung und in Osnabrück drei Vollzeitarbeitskräfte (Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter) mit dem Abbau des Rückstaus bei der institutionellen Förderung beschäftigt.

Die Bundesregierung verweist zudem auf die geplante Errichtung eines Bundesamts im Geschäftsbereich des Auswärtigen Amtes, in dem auch Zuwendungsvorgänge mit haushaltsrechtlicher und auslandsspezifischer Fachkompetenz, aber außerhalb der für den Auswärtigen Dienst typischen Personalrotation behandelt werden sollen.

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