Recyclingfähigkeit von Verpackungen
Berlin: (hib/LBR) Die Regelungen im Kreislaufwirtschaftsgesetz und der europäischen Abfallrahmenrichtlinie regeln den Vorrang der Vermeidung von Abfällen vor der Vorbereitung zur Wiederverwendung, dem Recycling, der sonstigen Verwertung und der Beseitigung. Ziel sei es, diejenigen Maßnahmen zu fördern, die unter dem Gesichtspunkt des Lebenszyklusdenkens das „insgesamt beste Ergebnis für den Umweltschutz“ erzielen können, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/20792) auf eine Kleine Anfrage (19/20175) der FDP-Fraktion.
Es gehe „weder um eine Vermeidung noch um ein Recycling um jeden Preis“, heißt es darin weiter. Dem Vorrang des Recyclings könne nur entsprochen werden, wenn bei der Gestaltung von Produkten und Verpackungen auf deren Recyclingfähigkeit geachtet werde. Bei der Gestaltung möglichst nachhaltiger Verpackungen seien „Expertenwissen und Innovationskraft“ gefordert. Das Verpackungsgesetz setze ökonomische Anreize, um die Recyclingfähigkeit von Verpackungen zu fördern, schreibt die Regierung weiter.