Aufnahmeprogramme für Flüchtlinge
Berlin: (hib/STO) Informationen zu Aufnahmeprogrammen für Flüchtlinge enthält die Antwort der Bundesregierung (19/20694) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/19808). Danach handelt es sich bei „Humanitären Aufnahmen“ nach Paragraf 23 Absatz 2 und dem sogenannten Resettlement nach Paragraf 23 Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes „um zwei verschiedene, dem Bund für die Aufnahme bestimmter Ausländergruppen zur Verfügung stehende Rechtsgrundlagen mit unterschiedlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen“.
Wie aus der Antwort hervorgeht, können „Humanitäre Aufnahmeprogramme“ zur Wahrung „besonders gelagerter politischer Interessen der Bundesrepublik“ eingerichtet werden. Sie ermöglichten insbesondere die zeitnahe und temporäre Aufnahme von Flüchtlingen in akuten Kriegs- und Krisensituationen. Sie seien damit ein Instrument, mit dem besonders schutzbedürftige Menschen ad hoc Schutz vor allem vor Krieg und den damit einhergehenden Folgen gewährt werden kann, wie die Bundesregierung in der Antwort darlegt. Danach macht sie von diesem Instrument „aktuell mit dem Humanitären Aufnahmeprogramm von bis zu 3.000 Syrern und Staatenlosen aus der Türkei im Rahmen des Krieges in Syrien und in Umsetzung der EU-Türkei-Erklärung Gebrauch“.
Resettlement stellt den Angaben zufolge ein „international anerkanntes flüchtlingspolitisches Instrument dar und bedeutet die Neuansiedlung von durch das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) anerkannten, besonders schutzbedürftigen Flüchtlingen in einem anderen Staat als dem Erstaufnahmestaat“. Ziel des Resettlement ist laut Vorlage die Schaffung einer dauerhaften Lösung für geflüchtete Menschen, für die langfristig weder eine Perspektive auf Rückkehr in ihr Herkunftsland noch auf Integration im Erstaufnahmeland besteht.
Es ermögliche damit besonders schutzbedürftigen Personen die legale und sichere Einreise in einen zu ihrer Aufnahme bereiten Drittstaat, führt die Bundesregierung weiter aus. Für 2020 habe Deutschland „die Aufnahme von bis zu 1.900 Personen im Rahmen von Resettlement aus Ägypten, Jordanien, Libanon, Kenia sowie Niger und bis zu 400 Personen im Rahmen des staatlich-gesellschaftlichen Aufnahmeprogramms ,Neustart im Team'“ zugesagt.