Korrekturbitten des BKG
Berlin: (hib/STO) Um Korrekturbitten des Bundesamtes für Kartographie und Geodäsie (BKG) geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/20308) auf Kleine Anfragen der AfD-Fraktion (19/19957, 19/19958). Danach geben die Behörden des Ressorts Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) in Einzelfällen einem Medium dann einen Hinweis, wenn veröffentlichte Informationen oder Angaben über die Bundesregierung objektiv unzutreffend wiedergegeben sind und die Behörden einen Hinweis für geeignet und angemessen erachten.