Wirksamkeit der Vermögensabschöpfung
Berlin: (hib/MWO) Um die Wirksamkeit des Instruments der Vermögensabschöpfung geht es in einer Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion (19/20858). Wie die Fragesteller darin schreiben, sind nach ihrer Ansicht die Gerichte und Strafverfolgungsorgane seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung am 1. Juli 2017 mit diversen Unklarheiten der Neuregelungen beschäftigt. Medial in den Fokus geraten sei das neue Recht bisher insbesondere bei der Beschlagnahme von 77 Immobilien durch die Berliner Staatsanwaltschaft im Jahr 2018.
Die Abgeordneten fragen die Bundesregierung unter anderem, welche werterhaltenden Maßnahmen hinsichtlich der 77 beschlagnahmten Immobilien die Staatsanwaltschaft Berlin bisher habe vornehmen müssen und welche Kosten dadurch entstanden seien. Daran schließt sich die Frage an, für wie praktikabel die Bundesregierung in diesem Licht die Regelung gerade für umfangreiche Beschlagnahmen und Vermögensabschöpfungen im Bereich der organisierten Kriminalität hält. Weitere Fragen betreffen die Möglichkeit der Nutzung von Vermögensabschöpfung zur schnellen Bekämpfung von betrügerisch erlangten Corona-Hilfen und eine mögliche Evaluierung der neuen Regelungen.