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16.07.2020 Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung — Antwort — hib 759/2020

Impfstoff gegen Covid-19

Berlin: (hib/ROL) Anträge für das Sonderprogramm Impfstoffforschung konnten bis zum 15. Juli 2020 eingereicht werden. Das macht die Bundesregierung in ihre Antwort (19/20894) auf die Kleine Anfrage (19/20298) der Fraktion Die Linke deutlich.

Die Bundesregierung unterstreicht, dass Antragsteller im Falle eines Abbruchs oder einer erheblichen Verzögerung ihrer Impfstoffentwicklung bereit sein müssten, die mit den Fördermitteln bereits aufgebauten und dann nicht mehr benötigten Herstellungs- und Studienkapazitäten einschließlich der Nutzung bereits reservierter Kapazitäten bei Drittunternehmen für die Entwicklung oder Produktion anderer Impfstoffe zur Verfügung zu stellen. Um Förderung könnten sich Unternehmen der forschenden pharmazeutischen und biotechnologischen Industrie bewerben. Fördervoraussetzung sei, dass die geförderten Unternehmen (auch solche in ausländischem Besitz) spätestens bei der ersten Auszahlung von Fördermitteln eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland besitzen und Forschungs- und Entwicklungsarbeiten in Deutschland durchführen. Geförderte Unternehmen könnten bei Bedarf ausländischen Unternehmen zur Erfüllung des Zuwendungszwecks Aufträge erteilen.

Das Sonderprogramm soll laut Antwort mit einem Umfang von 750 Millionen Euro aufgelegt werden, um die Erforschung und Herstellung eines Impfstoffes gegen Covid-19 in Deutschland zu fördern. Dieses Programm soll die internationalen Verpflichtungen des Bundes, etwa im Rahmen der CEPI (Coalition for Epidemic Preparedness), der GAVI (Global Alliance for Vaccination and Immunisation) sowie der Corona Virus Global Response, komplementieren.

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