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21.07.2020 Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen — Gesetzentwurf — hib 764/2020

Mehr Tierwohl im Stall

Berlin: (hib/PEZ) Die Bundesregierung will mit einer Änderung im Baugesetzbuch die Haltungsbedingungen für Tiere verbessern. Wie aus dem „Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Tierwohls in Tierhaltungsanlagen“ (19/20977) hervorgeht, sollen Tierhaltungsanlagen in Außenbereichen einfacher baulich verändert werden dürfen - wenn Betreiber damit nachweislich das Tierwohl verbessern und die Zahl ihrer Tiere nicht erhöhen. Der Entwurf ist gleichlautend mit einer Vorlage der Fraktionen CDU/CSU und SPD (19/20597). Der Bundesrat hat keine Einwände gegen den Entwurf.

Eigentlich waren diese Privilegien für den Bau gewerblicher Tierhaltungsanlagen im Außenbereich von Siedlungen eingeschränkt worden. Sie brauchen seit 2013 einen Bebauungsplan oder einen Vorhabens- und Erschließungsplan. So konnten Kommunen seitdem stärker beeinflussen, wo solche Anlagen entstehen.

Der Gesetzentwurf zielt nun auf die vor dieser Änderung errichteten Anlagen ab. Sie genießen Bestandsschutz. Wollen diese Betreiber ihre Anlagen ändern, brauchen sie ebenfalls einen Bebauungs- oder Vorhabens- und Erschließungsplan. Dies könne zur Folge haben, dass Änderungen von Tierhaltungsanlagen, die der Verbesserung des Tierwohls dienen sollen, unterbleiben, argumentieren die Abgeordneten. „Die Verbesserung der Haltungsbedingungen für Nutztiere erfordert regelmäßig ein erhöhtes Platzangebot pro Tier sowie verbesserte tiergerechte Auslaufmöglichkeiten. Ohne eine Änderung der baulichen Anlage lässt sich dies regelmäßig nur durch eine Verringerung des Tierbestandes erreichen.“

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