Prüfung von Kriegswaffenexporten
Berlin: (hib/FNO) Die Bundesregierung hat bei einem Exportunternehmen im Rahmen einer Zuverlässigkeitsprüfung (ZVP) die Unzuverlässigkeit festgestellt. Das geht aus einer Antwort (19/20210) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/19226) hervor. Generell seien die betroffenen Unternehmen aufgefordert „Zweifel an ihrer Unzuverlässigkeit durch Nachweis geeigneter personeller und organisatorischer Maßnahmen zu widerlegen“. Während der ZVP-Verfahren seien keine Ausfuhren ausgesetzt worden, sondern alle Anträge risikobasiert und einzelfallbezogen geprüft worden. Weitergehende Antworten werden den Abgeordneten als Verschlusssache zur Verfügung gestellt.