Bewertung des Maßregelvollzugs
Berlin: (hib/MWO) Wie die Bundesregierung die praktische Auswirkung der Novellierung des Maßregelvollzugs bewertet, will die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage wissen (19/21110). Das Gesetz zur Novellierung des Rechts der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach Paragraf 63 des Strafgesetzbuches, das am 1. August 2016 in Kraft trat, war laut Anfrage notwendig geworden, weil in den Jahren zuvor die Zahl von Personen, die in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht wurden, kontinuierlich gestiegen sei. Belege für einen parallelen Anstieg der Gefährlichkeit der Untergebrachten habe es laut Aussagen des Bundesjustizministeriums nicht gegeben.