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23.07.2020 Recht und Verbraucherschutz — Antwort — hib 779/2020

Einflussnahme auf WEMoG-Entwurf

Berlin: (hib/MWO) Die Bundesregierung hat zu einer weiteren Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke zu möglicher Einflussnahme Dritter auf Gesetzentwürfe Stellung genommen. Anlass der Anfrage (19/20400) war der Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes (WEMoG). In ihrer Antwort (19/20983) informiert die Bundesregierung über den Eingang von Stellungnahmen von Fachkreisen und Verbänden zu dem Gesetzesvorhaben und deren Verwendung, die Beteiligung der betroffenen Verbände an der sogenannten Verbändeanhörung sowie über Gespräche auf der Leitungsebene mit externen Dritten bezogen auf das Gesetzesvorhaben.

Zu den Fragen nach dienstlichen Kontakten von Mitgliedern oder Vertretern und Vertreterinnen der Bundesregierung mit externen Dritten heißt es in der Antwort, für die zwischen dem 19. Dezember 2018 und dem 12. März 2019 beantworteten 57 identischen Kleinen Anfragen bei 15 Ressorts seien bereits 4.674 Überprüfungen erforderlich gewesen. Diese seien inhaltlich und zeitlich aufwändig gewesen. Es bestehe zudem keine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher geführter Gespräche.

In der Vorbemerkung zu ihrer Antwort schreibt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Vielzahl von identischen Kleinen Anfragen der Fragesteller und Fragestellerinnen, parlamentarische Kontrolle von Regierung und Verwaltung verwirkliche den Grundsatz der Gewaltenteilung. Sie sei aber politische Kontrolle, nicht administrative Überkontrolle. Parlamentarische Kontrolle könne die Regierungsfunktion auch stören und bedürfe daher der Begrenzung auf ein funktionsverträgliches Maß.

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