Bundesregierung: Anleger ausreichend geschützt
Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung plant derzeit keine Ausweitung der gesetzlichen Entschädigungspflicht im Zusammenhang mit Schadensfällen aus Wertpapiergeschäften. Dies erklärt sie in ihrer Antwort (19/21059) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/20444). Wertpapieranleger sind nach Ansicht der Regierung im Falle einer Insolvenz eines Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstituts in Deutschland ausreichend geschützt. Die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) sei ausreichend vorbereitet, um mögliche Entschädigungsfälle abzuwickeln. Die Entschädigungseinrichtung könne derzeit rund 50 Millionen Euro an Entschädigungen aus dem Fondsvermögen leisten.