Risikoanalyse und Ernährungssicherheit
Berlin: (hib/CHE) Ergebnisse der Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz 2012 „Pandemie durch Virus Modi-SARS“ sind in das Gesetz zur Neuregelung des Rechts zur Sicherstellung der Ernährung in einer Versorgungskrise vom 4. April 2017 eingeflossen. Das betont die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/21115) auf eine Kleine Anfrage (19/20122) der Fraktion Die Linke.
Mit den im Ernährungssicherstellungs- und -vorsorgegesetz (ESVG) geschaffenen Ermächtigungen sei es dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft möglich, in einer Versorgungskrise eine angepasste hoheitliche Bewirtschaftung von Lebensmitteln einzuführen. Zu diesem Zweck könnten unter anderem Regelungen über die Produktion, den Bezug oder die Zuteilung von Lebensmitteln erlassen werden, schreibt die Regierung.
Neben den Ermächtigungen für Eingriffe in die Lebensmittelkette in einer Versorgungskrise könne die Bundesregierung in Krisenzeiten auf staatliche Lebensmittelreserven zurückgreifen. Diese Reserve trage dazu bei, längerfristige Versorgungsengpässe in Krisensituationen zu überbrücken. Sie bestehe zum einen aus Getreide (Weizen, Roggen, Hafer), das im Krisenfall zu Mehl für die Brotversorgung verarbeitet werden könne, und zum anderen würden Reis, Erbsen und Linsen sowie Kondensmilch eingelagert. Diese Nahrungsmittel könnten im Krisenfall über Gemeinschaftseinrichtungen direkt an Verbraucher abgegeben werden. Als zusätzliche Maßnahmen zur Überbrückung kurzfristig auftretender Versorgungsengpässe empfehle die Bundesregierung aber auch eine private Vorratshaltung für einen Zeitraum von bis zu zehn Tagen, heißt es in der Antwort.