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29.07.2020 Recht und Verbraucherschutz — Antwort — hib 791/2020

Wirksamkeit der Vermögensabschöpfung

Berlin: (hib/MWO) Das reformierte Recht der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung bietet den Strafverfolgungsbehörden auch für den Bereich der Organisierten Kriminalität ein verbessertes Instrumentarium zur Abschöpfung und vorangehenden Sicherstellung inkriminierter Vermögenswerte. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/21156) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/20858). Das Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung habe das Recht der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung vollständig neu gefasst und erhebliche Abschöpfungslücken geschlossen. Diese Neuregelungen könnten auch zu einer wirksamen Bekämpfung von Straftaten im Zusammenhang mit „Corona- Hilfen“ beitragen.

Zu werterhaltenden Maßnahmen hinsichtlich beschlagnahmter Immobilien lägen der Bundesregierung keine näheren Erkenntnisse vor, da die Strafverfolgung in der Zuständigkeit der Länder liege, schreibt sie in der Antwort. Was die Frage nach einer Evaluierung der Gesetzesreform anbelangt, prüfe das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz derzeit, ob bei einzelnen Bestimmungen zur strafrechtlichen Vermögensabschöpfung Nachbesserungsbedarf besteht. Angaben zu Sicherstellung und Einziehung würden in der vom Statistischen Bundesamt jährlich herausgegebenen Statistik der Staatsanwaltschaften erfasst.

Die Fragesteller hatten sich nach der Wirksamkeit des Instruments der Vermögensabschöpfung erkundigt und wollten wissen, für wie praktikabel die Bundesregierung die Regelung gerade für umfangreiche Beschlagnahmen und Vermögensabschöpfungen im Bereich der organisierten Kriminalität hält.

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