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29.07.2020 Auswärtiges — Antwort — hib 792/2020

Israelisch-palästinensische Kooperation

Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung hat in der Sitzung des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen (UN) am 23. April 2020 und erneut am 20. Mai 2020 zur Intensivierung der israelisch-palästinensischen Zusammenarbeit bei der Bewältigung der Covid-19-Pandemie aufgerufen. Obwohl der UN-Sonderkoordinator für den Nahostfriedensprozess die Kooperation und Koordination am 27. März 2020 zunächst als „exzellent“ bezeichnet habe, seien auf palästinensischer Seite Beschwerden erhoben worden, schreibt sie in einer Antwort (19/20980) auf eine Kleine Anfrage (19/19911) der Fraktion Die Linke. Ihnen zufolge würde die Rückkehr von palästinensischen Arbeitern aus Israel nicht mit der Palästinensischen Behörde abgestimmt, wodurch das Infektionsrisiko erheblich steige. Es seien Fälle bekannt, in denen an deutlichen Erkältungssymptomen leidende Palästinenser an den Checkpoints von israelischer Seite ohne Versorgung oder Benachrichtigung der Palästinensischen Behörde abgewiesen worden seien. Diese hätten ihre Rückreise ad-hoc selbst organisieren müssen.

Nach Einschätzung des Büros der Vereinten Nationen für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (OCHA) komme die Palästinensische Behörde ihrer Verantwortung zum Schutz der Palästinenser im Kontext der Pandemie im Rahmen ihrer Möglichkeiten nach, heißt es in der Antwort weiter. Bereits Anfang März 2020 seien nach Auftreten erster Infektionen in Bethlehem öffentliche Veranstaltungen abgesagt, öffentliche Gebäude geschlossen und betroffene Orte abgeriegelt worden. Seit Ende Mai 2020 würden zum Teil erhebliche Restriktionen des öffentlichen Lebens gelten. Die Hamas habe im Gaza-Streifen eine dreiwöchige Quarantänepflicht für Rückkehrende implantiert. Die Grenzübergänge zu Israel und Ägypten seien geschlossen und würden nur für humanitäre Notfälle geöffnet.

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