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29.07.2020 Gesundheit — Antwort — hib 792/2020

Datengrundlage der Coronabekämpfung

Berlin: (hib/PST) Bei ihrer Lagebewertung in der Coronakrise zieht die Bundesregierung Daten aus einer Vielzahl von Quellen heran. Dies teilte sie in ihrer Antwort (19/21086) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/20104) mit. Auf nationaler Ebene seien dies insbesondere Daten des Robert-Koch-Instituts zum Infektionsgeschehen, zu durchgeführten Testungen und zu Laborkapazitäten, außerdem Daten des Statistischen Bundesamtes zur Sterblichkeitsentwicklung sowie die Intensivregister-Daten der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin. Quellen zur internationalen Lage seien insbesondere das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) sowie die Weltgesundheitsorganisation (WHO).

Zur Bewertung der wirtschaftlichen und sozialen Folgen der ergriffenen Maßnahmen nennt die Bundesregierung eine Reihe weiterer Datenquellen. Zudem stellt sie in Beantwortung entsprechender Fragen die Entscheidungswege innerhalb der Bundesregierung dar, wobei sie darauf verweist, dass die Entscheidung über konkrete Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung im Wesentlichen bei den Bundesländern liegt. Außerdem beantwortet sie eine Reihe von Fragen zur öffentlichen Kommunikation der Bundesregierung in der Coronakrise. Grundsätzlich stellt die Regierung zu den mit den Ländern vereinbarten Grundrechtseinschränkungen fest: „Ohne ein Mindestmaß an Gesundheit ist jegliche aktive Grundrechtsausübung unmöglich.“

In einer weiteren Kleinen Anfrage (19/20085) hatte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen wollen, wann und von wem festgestellt oder anerkannt wurde, dass eine epidemische Lage von nationaler Tragweite vorliegt. In ihrer Antwort (19/21098) betont die Bundesregierung, dass nicht sie, sondern der Bundestag am 25. März 2020 eine epidemische Lage von nationaler Tragweite gemäß dem Infektionsschutzgesetz festgestellt habe. Grundlage des Beschlusses sei eine vom Gesundheitsministerium erarbeitete und am 23. März 2020 vom Bundeskabinett beschlossene Formulierungshilfe gewesen. Es obliege aber allein dem Bundestag zu prüfen, ob die Grundlagen für eine solche Feststellung vorliegen, und auch vor der Aufhebung zu prüfen, ob die Grundlagen noch vorhanden sind. Dem entsprechend geht die Bundesregierung auf die Fragen der AfD-Fraktion nach den Entscheidungsgrundlagen nicht näher ein. Weitere Antworten der Bundesregierung beziehen sich auf Fragen unter anderem zu den Testverfahren, der Coronastatistik und der Sterbestatistik.

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