Unterstützung bei Visa-Beantragung
Berlin: (hib/JOH) Das im Zuge der Syrien-Flüchtlingskrise im Jahr 2016 zwischen der Internationalen Organisation für Migration (IOM) und dem Auswärtigen Amt ins Leben gerufene „Familienunterstützungsprogramm“ (FAP) ist nach Angaben der Bundesregierung 2018 aufgrund vieler positiver Erfahrungen auf einige weitere Herkunftsländer von Flüchtlingen ausgeweitet worden. Zusätzlich seien FAP-Büros in Addis Abeba, Kairo, Khartum und Nairobi eröffnet worden, schreibt sie in einer Antwort (19/20185) auf eine Kleine Anfrage (19/19748) der Fraktion Die Linke.
Das FAP bietet Familienangehörigen von in Deutschland aufgenommenen Personen Beratung und Unterstützung bei der Beantragung eines Einreisevisums an. Dieser Service steht laut Bundesregierung allen Antragstellern weltweit zur Verfügung, die den Familiennachzug zu einem Schutzberechtigten in Deutschland anstreben. Antragsteller, an deren Aufenthaltsort es kein IOM-FAP-Büro gebe, könnten sich telefonisch oder per Mail an IOM wenden und erhielten dann vom jeweils zuständigen IOM-Callcenter eine Beratung.