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29.07.2020 Recht und Verbraucherschutz — Antwort — hib 794/2020

Härteleistungen für Terroropfer

Berlin: (hib/MWO) Eine Übersicht über die seit 2002 gezahlten Härteleistungen für Opfer terroristischer Straftaten gibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/21155) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/20823). Eine Statistik im Sinne eines Gesamtüberblicks seit 2002 werde im Bundesamt für Justiz nicht geführt, heißt es darin. Statistisch erfasst seien 21 Anschlagsereignisse im In- und Ausland in den Jahren 2015 bis 2019. Nicht aufgeführt seien die Taten von Halle und Hanau, da die Härteleistungen an die Opfer dieser Taten nach der Richtlinie zur Zahlung von Härteleistungen für Opfer extremistischer Übergriffe erfolgten. Nach dem Anschlag in Halle seien bislang 451.000 Euro ausgezahlt worden, nach dem Anschlag in Hanau seien es 1,19 Millionen Euro gewesen.

Wie es weiter in der Antwort heißt, handelt es sich bei den Härteleistungen für Opfer terroristischer Straftaten und extremistischer Übergriffe um Haushaltsmittel, die der Bundestag jährlich gemäß der Zweckbindung der Haushaltstitel zur Verfügung stellt. Diese würden vom Bundesamt für Justiz nach der Richtlinie zur Zahlung von Härteleistungen für Opfer terroristischer Straftaten beziehungsweise der Richtlinie zur Zahlung von Härteleistungen für Opfer extremistischer Übergriffe bewirtschaftet. Die Höhe der Härteleistungen, die für Hinterbliebene erbracht werden, sei bei allen Anschlägen gleich, ebenso die Höhe der abschlagshalber erbrachten Soforthilfen für Verletzte, heißt es in der Antwort, in der die einzelnen Härteleistungen aufgeführt werden.

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