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29.07.2020 Recht und Verbraucherschutz — Antwort — hib 794/2020

Situation von Mehrelternfamilien

Berlin: (hib/MWO) Auskunft über die rechtliche Situation von Mehrelternfamilien in Deutschland gibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/21152) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/20844). Danach wuchsen laut Mikrozensus 2018 fast drei Viertel der minderjährigen Kinder bei verheirateten Eltern auf, 16 Prozent bei Alleinerziehenden und 10 Prozent in Lebensgemeinschaften. 2018 seien 15.000 minderjährige Kinder bei gleichgeschlechtlichen Eltern aufgewachsen (Regenbogenfamilien). Andere Konstellationen können der Antwort zufolge mit der amtlichen Statistik nicht erfasst werden. Eine von den Fragestellern angeführte „faktisch elternschaftliche Verantwortung“ sei keine eigenständige statistische Kategorie.

Wie das Bundesjustizministerium namens der Bundesregierung in der Antwort weiter schreibt, seien für eine Reform des Abstammungsrechts sowie eine Reform der elterlichen Sorge und des Umgangsrechts Arbeitskreise eingesetzt worden. In beiden Bereichen gehe es auch darum, wie der erforderliche rechtliche sachgerechte Rahmen für die gewachsene Vielfalt der heutigen Familienformen bereitgestellt werden könne. Die Frage der sozialen Mehrelternschaft und die Möglichkeit einer abstammungs- oder sorgerechtlichen Regelung dieser Frage würden in diese Prüfung einbezogen. Mittlerweile arbeite das Bundesjustizministerium an einem Gesamtkonzept, dessen Umsetzung die Neustrukturierung wesentlicher Teile der familienrechtlichen Vorschriften erfordere. Eine derart aufwändige Reform sei kurzfristig nicht zu realisieren. Deshalb bereite das Bundesjustizministerium parallel einen Gesetzentwurf für eine Teilreform vor, der zeitnah vorgelegt werde solle.

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