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30.07.2020 Finanzen — Unterrichtung — hib 798/2020

Höhere Kreditaufnahme „unvermeidbar“

Berlin: (hib/HAU) Der Stabilitätsrat ist der Auffassung, dass die COVID-19-Pandemie eine Naturkatastrophe beziehungsweise außergewöhnliche Notsituation im Sinne von Artikel 109 Absatz 3 Satz 2 Grundgesetz darstellt, die sich der Kontrolle des Staates entzieht und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigt. Für diesen Fall sehe die Schuldenbremse Ausnahmeregelungen vor, „mit denen angemessen auf die Krise reagiert werden kann und auch reagiert wird“, heißt es in einer Unterrichtung (19/20768) zur Tagung des Stabilitätsrates am 22. Juni 2020. Der Stabilitätsrat ist ein gemeinsames Gremium des Bundes und der Länder. Zentrale Aufgabe des Stabilitätsrates ist die regelmäßige Überwachung der Haushalte des Bundes und der Länder.

Der Stabilitätsrat gelangt der Unterrichtung zufolge zu der Feststellung, dass die zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie von Bund und Ländern ergriffenen finanzpolitischen Maßnahmen „unverzichtbar sind, um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Krise abzufedern und das Gesundheitssystem zu stützen“. Gleichzeitig setze die Finanzpolitik gezielt Impulse, um Deutschland wieder auf einen nachhaltigen Wachstumspfad zu führen. Aus Sicht des Stabilitätsrates sei es angesichts der Ausnahmesituation unvermeidbar, zur Finanzierung der Maßnahmen kurzfristig mehr Kredite aufzunehmen als es sonst zulässig ist, heißt es in der Vorlage. „Die zusätzliche Verschuldung sollte jedoch auf das notwendige Maß begrenzt werden“, wird verlangt. Es gelte, die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen und die dafür erforderlichen Konsolidierungsmaßnahmen weiterhin im Blick zu behalten.

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