EU-Handelsverbot mit Schweizer Aktien
Berlin: (hib/HAU) Die Aberkennung der Börsenäquivalenz zwischen der Schweiz und der Europäischen Union führt laut Bundesregierung dazu, „dass die Aktienmärkte aufgespalten werden und eine effiziente Preisfindung dadurch erschwert wird“. Für deutsche Investoren bedeute dies, dass die Transaktionskosten steigen, weil beispielsweise Schweizer Aktien eventuell nicht mehr am liquidesten Markt beziehungsweise nicht unter Bedingungen gehandelt werden dürfen, die eine bestmögliche Ausführung gewährleisten, heißt es in der Antwort der Regierung (19/21167) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/20849).
Die Bundesregierung befürwortet der Antwort zufolge „gute und zukunftsfähige Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz“, die ein wichtiger Wirtschafts- und Handelspartner Deutschlands und der EU sei. In bilateralen Gesprächen und in den entsprechenden EU-Gremien setze sie sich daher für die Festigung und Fortentwicklung der engen Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz ein. In diesem Zusammenhang unterstütze die Regierung auch die Europäische Kommission bei ihren Bemühungen mit dem Ziel einer baldigen Einigung für den Abschluss des institutionellen Rahmenabkommens.