Verfassungstreue der Soldaten
Berlin: (hib/AW) Die staatsbürgerlichen Rechte von Soldaten der Bundeswehr werden nur im Rahmen der Erfordernisse des militärischen Dienstes durch seine gesetzlich begründeten Pflichten eingeschränkt. Darauf verweis die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/21176) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/20281). Soldaten seien Teil der offenen Gesellschaft und gestalteten das gesellschaftliche, politische, geistige, kulturelle und soziale Leben. Dies umfasse auch das Recht zur freien Meinungsäußerung und zur politischen Betätigung außerhalb ihres Dienstes. Gemäß der soldatischen Eidesformel nach Paragraf 9 des Soldatengesetzes seien sie jedoch verpflichtet, „der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen und das Recht und die Freiheit des deutsches Volkes tapfer zu verteidigen“. Sie müssten die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes anerkennen und für ihren Erhalt aktiv eintreten.