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04.08.2020 Auswärtiges — Antwort — hib 808/2020

Deutsche Staatsbürger in Syrien

Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung arbeitet eigenen Angaben zufolge weiter daran, deutschen Staatsangehörigen, insbesondere Waisen und kranken Kindern aus Lagern im Nordosten Syriens, die unter der Kontrolle kurdischer Kräfte stehen, die Rückkehr nach Deutschland zu ermöglichen. Die hierfür notwendige Lokalisierung und Identifizierung deutscher Staatsangehöriger gestalte sich jedoch im Einzelfall schwierig, schreibt sie in einer Antwort (19/21164) auf eine Kleine Anfrage (19/19954) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Nach Schließung der deutschen Botschaft in Damaskus sei eine konsularische Betreuung von deutschen Staatsangehörigen in Syrien weiterhin nicht möglich. Die Bundesregierung sei in ihren Rückholungsbemühungen daher zwingend auf die Mitwirkungsbereitschaft und Unterstützung zahlreicher Beteiligter wie humanitäre Nichtregierungsorganisationen und lokale Akteure im Nordosten Syriens angewiesen.

Wie die Regierung weiter schreibt, liegen ihr mit Stand 16. Juni 2020 Erkenntnisse zu mehr als 1.070 deutschen Islamisten beziehungsweise Islamisten aus Deutschland vor, die in Richtung Syrien/Irak gereist seien. Bei etwa der Hälfte der gereisten Personen gäbe es konkrete Anhaltspunkte, dass sie auf Seiten des sogenannten Islamischen Staates (IS) und anderer terroristischer Gruppierungen an Kampfhandlungen teilnehmen oder teilgenommen hätten oder diese in sonstiger Weise unterstützen. Etwa ein Drittel der gereisten Personen befinde sich derzeit wieder in Deutschland. Zu mehr als 260 Personen lägen Hinweise vor, dass diese in Syrien oder im Irak ums Leben gekommen seien.