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05.08.2020 Inneres und Heimat — Antwort — hib 812/2020

Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung

Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung betreibt keine „Werbung“ im allgemeinsprachlichen Sinne des Wortes. Sie nutzt soziale Medien, um ihren verfassungsmäßigen Informationsauftrag zu erfüllen. Das stellt die Regierung in einer Antwort (19/21271) auf eine Kleine Anfrage (19/20803) der AfD-Fraktion klar. Dabei gehe es um Information und - auch bezahlte - Kommunikation mit Bürgern. Letztere finde - dem veränderten Informationsverhalten der Bürger folgend - nicht nur in den klassischen Medien, sondern auch in den sozialen Netzwerken statt, betont die Bundesregierung.

Die Verwendung des Begriffs Sponsoring in diesem Zusammenhang orientiere sich nicht an dem in Verwaltung und Sprachgebrauch sonst üblichen Verständnis, sondern so, wie er ausschließlich im Kontext der Sozialen Netzwerke verwendet werde. Unter „Sponsoring“ für Beiträge in den Sozialen Netzwerken versteht die Bundesregierung demnach redaktionelle Beiträge einer FacebookSeite, die nach vom Kunden festzulegenden Kriterien ausgewählten Nutzergruppen gezielt und als solche gekennzeichnet („gesponsert“) in ihrem Newsfeed angezeigt werden, ohne dass diese die Absenderseite mit „Gefällt mir“ markiert oder abonniert hätten. Gesponserte Beiträge auf Instagram und gesponserte Tweets auf Twitter folgten demselben Muster wie gesponserte Meldungen auf Facebook, erläutert die Bundesregierung.

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