Kein genereller Ausschluss fischereilicher Nutzung
Berlin: (hib/LBR) Monitoringergebnisse auf der Ebene einzelner Schutzgebiete von maritim und terrestrisch lebenden Tier- und Pflanzenarten liegen auf Bundesebene nicht vor. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/21236) auf eine Kleine Anfrage (19/20938) der AfD-Fraktion. Die Erhebung des Erhaltungszustands von Arten und Lebensräumen erfolge für den Fauna-Flora-Habitat-Bericht auf der Ebene der biogeographischen Regionen. Für das Jahr 2019 ergebe sich ein günstiger Erhaltungszustand bei 30 Prozent der insgesamt 195 Bewertungen der 93 Lebensraumtypen, schreibt die Regierung. 32 Prozent verfügten über einen ungünstig-unzureichenden Erhaltungszustand und 37 Prozent über einen ungünstig schlechten Zustand. Die Situation in der alpinen Region sei „überwiegend günstig“, die Situation in Nordwestdeutschland in der atlantischen Region „überwiegend schlecht“.
In Bezug auf Gewässer, die fischereilich genutzt werden, schreibt die Bundesregierung, dass ein „genereller Ausschluss fischereilicher Nutzung“ nicht bestehe. Spezifische Erhaltungsmaßnahmen, einschließlich Verbote, seien am jeweiligen Schutzgut auszurichten. Die Wahl der geeigneten Regelungen und Erhaltungsmaßnahmen liege in der Zuständigkeit der Länder. Offen beraten werde derzeit auf EU-Ebene, die Angelfischerei in der zu novellierenden EU-Fischereikontrollverordnung in eine nachhaltige Fischereipolitik zu integrieren, schreibt die Regierung weiter.