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06.08.2020 Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung — Antwort — hib 814/2020

Digitalisierung in der Lehrerbildung

Berlin: (hib/ROL) Nach der föderalen Ordnung des Grundgesetzes sind die Länder für die Schulen zuständig. Dazu gehört insbesondere auch die Aus-, Fort- und Weiterbildung des pädagogischen Personals. Das unterstreicht die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/21269) auf die Kleine Anfrage (19/20972) der AfD-Fraktion zum Thema Lernen zu Hause, Fernlehre und digitale Wissenschaft in Corona-Zeiten. Gleichwohl unterstreicht die Bundesregierung auch, dass 2018 die Länder mit der „QualitätsoffensiveLehrerbildung“ (QLB), für die der Bund bis Ende 2023 bis zu 500 Millionen Euro zur Verfügung stellt, mit dem Schwerpunkt „Digitalisierung in der Lehrerbildung“ und/oder „Lehrerbildung für die beruflichen Schulen“ verschiedene Förderprojekte empfohlen hat. Damit würden bis zum Ende des Förderzeitraums 2023 insgesamt 91 Projekte unter Einbindung von 72 Lehramtsausbildenden Hochschulen in Deutschland gefördert. Zudem sei bereits im Rahmen der Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule mit Bezug auf die Strategie der Kultusministerkonferenz (KMK) „Lernen in der digitalen Welt“ die Relevanz einer nachhaltigen Qualifizierung der Lehrkräfte unterstrichen worden. Ferner sei zwischen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und den Regierungschefinnen und -chefs der Länder am 17. Juni 2020 im Zusammenhang mit einer künftigen befristeten Förderung schulbezogener IT-Administratoren beschlossen worden, dass die Länder die Lehrkräftequalifizierung entsprechend den Anforderungen der Bildung in der digitalen Welt verstärken sollen. Bund und Länder wollen dazu einen entsprechenden Umsetzungsvorschlag erarbeiten und in eine Zusatzvereinbarung zum DigitalPakt Schule einfließen lassen.

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