Schnittstellen für Steuerdaten hilfreich
Berlin: (hib/PST) Die Bundesregierung sieht erste Erfahrungen mit den neu eingeführten einheitlichen Schnittstellen für den Export von Steuerdaten positiv. Das geht aus ihrer Antwort (19/21296) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/20999) hervor. Zumindest gilt dies für die seit dem 1. Januar 2018 vorgeschriebene „Digitale LohnSchnittstelle“ (DLS), über die Unternehmen Daten der elektronischen Lohnkonten standardisiert an die Finanzämter übertragen müssen. Die digitale Schnittstelle für Kassensysteme, nach der die FDP-Fraktion ebenfalls gefragt hatte, ist erst ab dem 1. Oktober 2020 verbindlich vorgeschrieben, weshalb die Bundesregierung hierzu wenige Angaben machte.
Auch über den konkreten Aufwand bei den Arbeitgebern für die Einführung der DLS lägen ihr keine Erkenntnisse vor, schreibt die Regierung. Aufgrund einer vorgeschalteten Pilotphase mit einer zunächst freiwilligen Möglichkeit der Arbeitgeber zur Anwendung der DLS gehe sie aber „von einer vertretbaren und nur geringen Belastung der Arbeitgeber aus“. Gleichzeitig führe die einfachere Datenbereitstellung zu einer Zeit- und Kostenersparnis sowohl bei den Arbeitgebern als auch den Finanzämtern. Auf der Grundlage des regelmäßigen Austausches mit dem Bundeszentralamt für Steuern gehe sie zudem davon aus, dass die Prüfungsqualität verbessert wurde, schreibt die Regierung in ihrer Antwort.