Verbraucherpolitischer Bericht vorgelegt
Berlin: (hib/MWO) Über den Schutz der wirtschaftlich-rechtlichen Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher und die Sicherheit bei Lebensmitteln und verbrauchernahen Produkten informiert die Bundesregierung in ihrem verbraucherpolitischen Bericht 2020. Wie aus dem als Unterrichtung (19/21470) vorgelegten Bericht hervorgeht, stehen im Vordergrund der aktuellen Verbraucherpolitik die digitale Souveränität der Verbraucherinnen und Verbraucher, die Wahrung ihrer Handlungs- und Wahlfreiheit, der Schutz ihrer informationellen Selbstbestimmung und Privatsphäre, die Verhinderung von Diskriminierung und die Ermöglichung von Transparenz. Die Verbraucherpolitik sei insbesondere herausgefordert, eine nachhaltige Produktions- und Konsumweise zu fördern.
Vor dem Hintergrund des Mietenanstiegs in Ballungsräumen und unterschiedlicher Lebensverhältnisse in Regionen und Städten Deutschlands sowie der Aufarbeitung des Skandals um betrügerische Manipulationen von Software im Abgassystem von Dieselfahrzeugen habe sich die Bundesregierung für bezahlbares Wohnen, bezahlbare Energie und Telekommunikation sowie für die Stärkung des kollektiven Rechtsschutzes eingesetzt. Zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie seien ad hoc Anpassungen im Verbraucherrecht vorgenommen worden. Wie es weiter in dem Bericht heißt, wird die Bundesregierung die deutsche EU-Ratspräsidentschaft in der zweiten Jahreshälfte 2020 nutzen, zur Fortentwicklung der europäischen Verbraucherpolitik beizutragen und sich angesichts der COVID-19-Pandemie für die Entwicklung einer widerstandsfähigen Verbraucherpolitik in Krisenzeiten einzusetzen.