Förderung kurzer Lieferketten
Berlin: (hib/FNO) In Deutschland betreiben rund 10.280 landwirtschaftliche Betriebe Verarbeitung und Direktvermarktung ihrer Produkte. Zum Anteil der Direktvermarktung am Einkommen liegen allerdings keine Informationen vor, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (19/20958) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/20442). Landwirte erhalten über mehrere nationale und europäische Programme Fördergelder für den lokalen Vertrieb. Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) können Erzeugerzusammenschlüsse und Investitionen in den Ab-Hof-Verkauf gefördert werden. Die Zukunftsstrategie ökologischer Landbau unterstütze regionale Biowertschöpfungsketten mit Beratungsangeboten und Verbrauchersensibilisierung. Im Rahmen der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER-VO) fördere Artikel 35 die Schaffung kurzer Lieferketten; die Maßnahmen machten rund 1,6 Prozent der gesamten ELER-Förderung aus. Steuerliche Vorteile für regional erzeugte Lebensmittel oder regional agierende Unternehmen plane die Bundesregierung nicht. Auch eine Änderung beim nationalen und europäischen Vergaberecht zugunsten lokaler Erzeuger sei nicht notwendig. Schon jetzt können im Rahmen von Vergabeverfahren Nachhaltigkeitskriterien als Leistungsbeschreibung oder Zuschlagkriterium festgelegt werden, heißt es in der Antwort.