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11.08.2020 Verkehr und digitale Infrastruktur — Kleine Anfrage — hib 828/2020

Rücklagenhöhe der Regionalisierungsmittel

Berlin: (hib/HAU) Wie hoch die Regionalisierungsmittel-Rücklage in den einzelnen Ländern zum 1. Januar 2020 war, möchte die FDP-Fraktion von der Bundesregierung wissen. In einer Kleinen Anfrage (19/21381) verweisen die Abgeordneten auf das 1993 in Kraft getretene „Gesetz zur Regionalisierung des öffentlichen Personennahverkehrs“, kurz „Regionalisierungsgesetz“, mit dem die Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in Deutschland neu geregelt worden sei. Während der Fernverkehr auf der Schiene seitdem eigenwirtschaftlich organisiert werde, erfolge die Finanzierung des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) zu einem erheblichen Anteil durch die vom Bund an die Länder verteilten sogenannten Regionalisierungsmittel. Diese Mittel seien seit ihrer Einführung regelmäßig angepasst worden - zuletzt durch eine Änderung des Regionalisierungsgesetzes im Januar dieses Jahres, heißt es in der Vorlage.

Im „Bericht der Bundesregierung zur Verwendung der Regionalisierungsmittel durch die Länder im Jahr 2016“ (19/3395) mache die Bundesregierung auf der Grundlage von durch die Länder bereitgestellten Daten vielfältige Angaben zur Verwendung dieser Mittel, schreibt die FDP-Fraktion. So werde aufgeschlüsselt, welche Anteile jeweils in die Bereiche Leistungsbestellung, Fahrzeuginvestitionen, ÖPNV-spezifische Ausgaben, Infrastrukturinvestitionen und in den Managementaufwand geflossen sind. „Aus dem Bericht geht jedoch nicht hervor, wie hoch die Rücklagen der einzelnen Länder für Maßnahmen des Regionalisierungsgesetzes jeweils sind“, machen die Abgeordneten deutlich. Um eine frist- und zweckgerechte Verwendung der Mittel für den Nahverkehr sicherzustellen, ist es nach Auffassung der Liberalen jedoch essentiell, in Erfahrung zu bringen, wie viele Rücklagen sich in den Ländern gebildet haben.

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