Herkunftsbezeichnung von Honig
Berlin: (hib/FNO) Die Bundesregierung unterstützt eine Neuregelung der Herkunftsbezeichnung von Honig, sodass zukünftig alle Erzeugerländer explizit angegeben werden sollen. Zuletzt sei eine entsprechende Forderung während des Agrarrates am 20. Juni 2020 von Bulgarien gestellt worden. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (19/21312) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/21069) hervor. Bisher gibt es laut Antwort nur die Angaben „Mischung von Honig aus EU- Ländern“, „Mischung von Honig aus Nicht-EU-Ländern“ oder „Mischung von Honig aus EU-Ländern und Nicht-EU-Ländern“. Die EU-Kommission habe allerdings noch keinen Vorschlag zur landesspezifischen Kennzeichnung an die Mitgliedsstaaten übersandt.
Nach Schätzungen des Deutschen Imkerbundes wurden 2019 laut Antwort rund 24.100 Tonnen Honig in Deutschland erzeugt. Darüber hinaus importiere der Handel rund 19.100 Tonnen Honig aus EU-Ländern und etwa 60.300 Tonnen aus Drittländern. Zwei Drittel der Nicht-EU-Importe entfallen dabei auf Mexiko, die Ukraine und Argentinien. Da bei den Einfuhr- und Pflanzenschutzrückstandskontrollen Fertigware aus dem Handel geprüft werde, sei eine detaillierte Unterscheidung nach Qualität und Herkunftsland nicht möglich.