Berlin: (hib/CHE) Am Referentenentwurf für eine Änderung des Seearbeitsgesetzes sind infolge der dazu durchgeführten Verbändeanhörung keine Änderungen vorgenommen wurden. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/21218) auf eine Kleine Anfrage (19/20408) der Fraktion Die Linke.