Keine Erfassung von Gesprächen
Berlin: (hib/CHE) Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher geführter Gespräche von Mitarbeitern des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales mit externen Dritten besteht nicht, und eine solche umfassende Dokumentation wurde im Zuge der Grundrenten-Beratungen auch nicht durchgeführt. Das stellt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/21221(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage (19/20269(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Fraktion Die Linke klar. In dieser hatte die Fraktion nach dem Einfluss von Verbändevertretern auf den Beratungsprozess für das Grundrentengesetz gefragt.