Barrierefreie Teilhabe von Sportzuschauern
Berlin: (hib/HAU) Bauliche Maßnahmen an Wettkampfstätten werden im Wege der Sportveranstaltungsförderung durch die Bundesregierung nicht gefördert. Das schreibt die Regierung in den Vorbemerkungen zu ihrer Antwort (19/21410) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/21124). Die Liberalen hatten in ihrer Anfrage die barrierefreie Teilhabe von Zuschauern mit Behinderung an vom Bund geförderten Sportveranstaltungen thematisiert.
Vorgaben für den Bereich der Zuschauenden ergäben sich im Wesentlichen aus landesrechtlichen Vorgaben, den vertraglichen Regelungen zwischen Ausrichter und Veranstalter einer Sportveranstaltung - wie etwa internationalen Sportfachverbänden - sowie den infrastrukturellen Gegebenheiten am Austragungsort, heißt es in der Antwort. „Hinsichtlich der Barrierefreiheit von Sportstätten setzt die Bundesregierung die UN-Behindertenrechtskonvention im Rahmen ihrer Zuständigkeit um“, wird mitgeteilt.
Aufgrund der qualitativen Anforderung an eine Förderung von Sportveranstaltungen verfolge der überwiegende Teil der nationalen und internationalen Zuschauenden die Sportveranstaltung außerhalb des Austragungsortes, heißt es weiter. Regelmäßig stellten Ausrichter beziehungsweise Veranstalter Live-Streaming-Angebote über das Internet zur Verfügung, über die die Sportveranstaltung auch außerhalb der Berichterstattung in Rundfunk und Fernsehen verfolgt werden kann. „Solche Angebote, wie auch zielgruppen- und behinderungsspezifische Angebote vor Ort, sind unter Berücksichtigung von haushalts- und zuwendungsrechtlichen Vorschriften förderfähig“, macht die Bundesregierung deutlich.