Anrechnung von Partnereinkommen
Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung verteidigt die Anrechnung von Partnereinkommen in der Grundsicherung für Arbeitssuchende. In einer Antwort (19/21375(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage (19/21118(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) der Fraktion Die Linke schreibt sie zur Begründung, in Familien sei es üblich, dass sich Partner gegenseitig unterstützen. Insoweit folgten die Regelungen zur Bedarfsgemeinschaft im SGB II (Zweites Buch Sozialgesetzbuch) der üblichen Lebensweise in einer Familie oder zwischen Partnern. In den Fällen, in denen das Einkommen eines Partners oder einer Partnerin die Bedarfe der gesamten Bedarfsgemeinschaft deckt, entfalle deshalb ein Leistungsanspruch.