Sonderbericht des EU-Rechnungshofes
Berlin: (hib/HAU) Laut Bundesregierung haben bislang zwei Sitzungen des Lenkungskreises des Bündnisses für moderne Mobilität stattgefunden. Diese hätten sich insbesondere mit Fragen von Struktur und Arbeitsweise sowie mit der Festlegung von prioritär zu behandelnden übergeordneten Themen beschäftigt, heißt es in der Antwort der Regierung (19/21212) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/21008). Der Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofes, demzufolge in der Europäischen Union „kein eindeutiger Trend zu nachhaltigeren Verkehrsträgern im Bereich der urbaren Mobilität erkennbar ist“, sei bislang durch das Bündnis nicht besprochen worden.
Zur Beantwortung der Frage, welche Schlussfolgerungen die Bundesregierung aus dem Sonderbericht zieht, heißt es in der Antwort: „In Deutschland liegt die städtische Mobilitäts- und Verkehrsplanung vor allem in der Zuständigkeit der Länder und Kommunen.“ Der Bund setze lediglich den Rahmen. Die Bundesregierung, so wird mitgeteilt, fördere das Ziel der nachhaltigen Gestaltung des städtischen Verkehrs mit zahlreichen Instrumenten. Das Bündnis für moderne Mobilität diene einer besseren Abstimmung der einzelnen Ebenen.