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12.08.2020 Verkehr und digitale Infrastruktur — Antwort — hib 836/2020

Coronaschutz am Flughafen Hamburg

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung informiert in ihrer Antwort (19/21333) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/21048) über am Flughafen Hamburg getroffene Maßnahmen, um die Ausbreitung des COVID-19-Virus zu unterbinden. Der Antwort zufolge wird grundsätzlich nur Fluggästen der Zutritt in die Luftsicherheitskontrollstelle gestattet, die eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. „Ausnahmen gelten für Kinder bis zum sechsten Geburtstag sowie Personen, die glaubhaft machen, dass ihnen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aufgrund einer Einschränkung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist“, schreibt die Regierung. Die konsequente Umsetzung der Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ermögliche auch die Zulassung paralleler Kontrollprozesse innerhalb einer Kontrollspur, sofern dies auf Grund des ansteigenden Fluggastaufkommens erforderlich ist.

Bezüglich der Mitnahme von Handgepäck gelte weiterhin, dass Fluggästen maximal ein Handgepäckstück und beispielsweise eine kleine Hand- oder Laptoptasche gestattet wird. Die bestehenden Regularien zur Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck blieben unberührt. Desinfektionsmittel zum persönlichen Gebrauch hätten in der Regel ein Fassungsvolumen zwischen 75 und 100 ml und könnten daher als Einzelbehältnis unverpackt oder mit anderen kleineren Flüssigkeiten zusammen im sogenannten Ein-Liter-Beutel mitgenommen werden. Die Mitnahme größerer Mengen sei weiterhin nicht zulässig.

Durch die Beschränkung der Mitnahme von Handgepäckstücken werde die Wahrscheinlichkeit von Nachkontrollen und die damit verbundene Notwendigkeit, dass Kontrollpersonal und Fluggäste zusammentreffen, reduziert, heißt es in der Antwort.

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