Aufenthalt eines iranisches Richters in Deutschland
Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung hat nach eigenem Bekunden keine Kenntnis über den Aufenthalt des iranischen Richters Gholamreza Mansouri in Deutschland im Juni dieses Jahres. Wie sie in der Antwort (19/21282) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/21024) schreibt, sei Mansouri im März 2017 von der Deutschen Botschaft Teheran ein zwei Jahre gültiges Schengen-Visum ausgestellt worden. Gemäß Visumantrag habe Mansouri eine Reise nach Frankfurt/Main geplant. Über weitere Reiseziele lägen keine Erkenntnisse vor.