Kein Ausweichverkehr von A 20 auf B 96
Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung geht nicht davon aus, dass es als Folge des im Bundesverkehrswegeplan 2030 enthaltenen Ausbaus der Bundesstraße 96 (B 96) vom Kreuz Oranienburg (Brandenburg) bis nach Neubrandenburg (Mecklenburg-Vorpommern) zu Verkehrsverlagerungen von der Bundesautobahn A 20 auf die B 96 kommen wird. Das geht aus der Antwort der Regierung (19/21262) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/21006) hervor. Der mit den B 96-Ortsumgehungen erzielbare Fahrzeitgewinn werde nicht so hoch sein, dass damit Verkehre in signifikanter Größe von der A 20 auf die B 96 verlagert werden, schreibt die Bundesregierung. Da für den LKW-Verkehr auch auf Bundesstraßen Maut erhoben wird, sei für die Unternehmen wirtschaftlich kein hinreichender Anreiz für das Ausweichen auf die B 96 gegeben.
Der Antwort ist eine Aufstellung der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) für die Jahre 2005, 2010 und 2015 beigefügt, der zufolge sich der Anteil des Schwerlastverkehrs am gesamten Verkehrsaufkommen ausgewählter Abschnitte der B 96 nicht erhöht hat. „Die A 20 erfüllt die ihr zugedachte Verkehrs- und Netzbedeutung“, schreibt die Regierung. Ein Anpassungsbedarf hinsichtlich der Verkehrsfunktionsstufe für die B 96, die mit Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau Nummer 07/2018 des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) bestätigt wurde, ergebe sich hieraus nicht.