Effektivierung des Bußgeldverfahrens
Berlin: (hib/MWO) Änderungen im gerichtlichen Verfahren nach einem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid sieht ein Gesetzentwurf des Bundesrates vor (19/21611). Unter anderem sollen den zuständigen Gerichten rechtliche Instrumente an die Hand gegeben werden, um die jeweiligen Verfahren beschleunigt und straff durchführen zu können. Im Bereich des Ordnungswidrigkeitenrechts mit einer hohen Anzahl von Bußgeldverfahren bestehe dringender gesetzgeberischer Handlungsbedarf, heißt es in dem Entwurf.
Ziel des Gesetzentwurfes sei es, das Bußgeldverfahren unter Beibehaltung notwendiger hoher rechtsstaatlicher Standards effektiver zu gestalten und - unter Berücksichtigung der Bedeutung der jeweiligen Sache - einen zügigen Verfahrensabschluss zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang solle auch ein sinnvoller Einsatz der justiziellen Arbeitsressourcen unter dem Gesichtspunkt rechtsstaatlicher Standards gesichert werden.
Die Bundesregierung erklärt in ihrer dem Entwurf beigefügten Stellungnahme, sie halte das Anliegen der Länder, das gerichtliche Bußgeldverfahren effektiver zu gestalten, für nachvollziehbar. Die vorgeschlagenen, teils erheblichen Änderungen der Verfahrensvorschriften des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten seien jedoch aus Sicht der Bundesregierung nicht der richtige Weg. Die Bundesregierung lehne daher den Gesetzentwurf des Bundesrates ab.