Themenfelder im KPMD-PMK
Berlin: (hib/STO) Um die Anfang 2019 eingeführten Unterthemenfelder „Deutschfeindlich“ und „Ausländerfeindlich“ im „Kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität“ (KPMD-PMK) geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/21354) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/21112). Danach unterliegen Weiterentwicklungen und Änderungen des KPMD-PMK wie beispielsweise die Einführung eines neuen Unterthemas dem Vorbehalt der zuständigen Bund-Länder-Gremien. Das Unterthemenfeld „Deutschfeindlich“ wurde laut Vorlage aufgrund eines Beschlusses der Kommission Staatsschutz vom 8. Mai 2018 zum 1. Januar 2019 eingeführt.
Eine Zuordnung innerhalb der PMK-Statistik erfolgt den Angaben zufolge aufgrund einer Würdigung der Gesamtumstände der Tat. Im Unterthemenfeld „Deutschfeindlich“ werden danach Straftaten aufgrund der zugeschriebenen oder tatsächlichen Nationalität des Opfers erfasst
Der KPMD-PMK dient der einheitlichen, detaillierten und systematischen Erfassung politisch motivierter Straftaten, etwa „der Hasskriminalität, also Straftaten aufgrund von Vorurteilen des Täters unter anderem bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit und/oder Hautfarbe“, wie die Bundesregierung weiter ausführt. „Straftaten aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf die Nationalität werden unter anderem in dem zum 1. Januar 2019 eingeführten Unterthemenfeld ,Ausländerfeindlich' trennscharf abgebildet“, heißt es in der Antwort ferner. Wie im Unterthemenfeld „Deutschfeindlich“ werden danach im Unterthemenfeld „Ausländerfeindlich“ Straftaten aufgrund der zugeschriebenen oder tatsächlichen Nationalität des Opfers erfasst.