Prüfaufsicht im Fall Wirecard
Berlin: (hib/PEZ) Im Fall Wirecard verweist die Bundesregierung bei der Frage nach einer Überprüfung von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften auf die Verschwiegenheitspflicht der zuständigen Prüfstelle. In der Antwort (19/21504) auf eine Kleine Anfrage (19/21208) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erklärt sie lediglich, dass die Gesellschaften Ernst & Young GmbH und KPMG Deutschland zu denjenigen gehörten, die der Aufsicht durch die Abschlussprüferaufsichtsstelle unterliegen.